Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, den Webauftritt ROMIC II barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Landesbehindertengleichstellungsgesetz MV (LBGG M-V) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für romic.iap-kborn.de  bzw. romic2.iap-kborn.de

Diese Webseite ROMIC II ist wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise mit den Vorgaben des LBGG M-V in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer vom IAP durchgeführten Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des LBGG M-V in Verbindung mit der BITV 2.0.

Für die durchgeführte Selbstbewertung wurde die Webseite BITV-Test genutzt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei:

  • Farben und Kontraste sind in einigen Fällen nicht barrierefrei.
  • Es liegt keine kontraststarke Version der Webseite vor.
  • Nicht alle PDF-Dokumente liegen in einer barrierefreien Form vor.
  • Es liegt keine Version der Webseite in leichter Sprache vor.
  • Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bilder
  • Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bedienelemente
  • Die Webseite kann nicht ausschließlich über die Tastatur bedient werden.

Unverhältnismäßige Belastung:

Es existieren keine weiteren Texte in einfacher Sprache.

Wissenschaftliche Inhalte können nur teilweise in leichter Sprache beschrieben werden. In den meisten Fällen richten sich die Inhalte an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorwissen. Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist in Teilbereichen des Internetangebotes den nutzenden Zielgruppen und teilweise ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet. Dennoch bemüht sich die Redaktion um klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte.

Die ROMIC Webseiten werden von mehreren Redakteuren gepflegt. Die Schulung der Redakteure und Prüfung der Webseiten auf Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess.

Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 25.11.2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden?

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: webadmin@iap-kborn.de

Kontakt zum Bürgerbeauftragten von MV

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem IAP nicht erfolgreich war, können Sie sich an Bürgerbeauftragten von MV wenden:

Matthias Crone
Bürgerbeauftragter
Schloßstraße 8,
19053 Schwerin

Tel.: 0385 525 2709
Fax: 0385 525 2744
Email: post@buergerbeauftragter-mv.de

 

Rechtsgrundlagen

Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie über nachfolgende Links: